Ratgeber Unterhaltung & Freizeit Drohnen Gesetz in Deutschland: Das müssen Sie wissen
Drohnen sind auch unter der Bezeichnung unbemannte Flugobjekte bekannt. Hierbei gibt es sowohl Drohnen, die sich steuern lassen, als auch solche, die autonom fliegen. Bei Hobby-Fotografen sorgen sie mit der Möglichkeit von Aufnahmen aus der Luft für viel Begeisterung. Doch Drohnen sind nicht nur für den Freizeitspaß gebräuchlich: ihr Einsatzfeld ist vielfältig. Bei ziviler Nutzung werden sie beispielsweise auch für die Forschung, Vermessungstechnik oder Landwirtschaft eingesetzt. Aus den Nachrichten dürfte außerdem auch der Gebrauch von Drohnen zu militärischen Zwecken bekannt sein. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Gesetzen erlassen, die den Gebrauch von Drohnen regeln. Wenn Sie eine Drohne fliegen möchten, dann verraten wir Ihnen hier, was Sie dabei beachten müssen.
Drohnen werden in Klassen eingeteilt
Drohnen sollen zukünftig in fünf Risikoklassen eingeteilt: C0, C1, C2, C3 und C4. Diese Risikoklassen unterteilen die Drohnen nach ihrem Risiko wie z.B. Gewicht, Bauform und Sicherheitsfunktionen. Jede der fünf Klassen beinhaltet unterschiedliche Auflagen für die Drohne (Registrierungspflicht, elektronische ID, Führerscheine,..). Des weiteren gibt es mit Open (Offen), Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert) drei Anwendungsszenarien von Drohnen, wobei Open die gängigste Hauptkategorie ist. Jedoch müssen Sie sich als Kunde mit dieser Komplexität der Klassen und Kategorien nicht auseinandersetzen, da diese Einteilung von den Herstellern übernommen wird.
Die Hauptkategorie Open wird nochmals in drei Unterklassen eingeteilt:
- A1: Hier ist ein Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Flüge über Menschenansammlungen im Freien und über unbeteiligte Personen sind untersagt.
- A2: Hier sind Flüge nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen mit einem Abstand von mindestens 30 Meter erlaubt. Jedoch kann der Abstand im Langsam-Modus der Drohne auf bis zu 5 Meter reduziert werden.
- A3: Beim Fliegen der Drohnen dürfen sich im gesamten Flugbereich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Außerdem muss mindestens ein Abstand von 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten eingehalten werden.
Drohnen Gesetz in Deutschland: Haftpflichtversicherung
Ein wichtiger Punkt, den Sie beim Kauf einer Drohne beachten sollten, ist die Versicherungspflicht. Unabhängig davon, ob Sie die Drohne beruflich oder nur in Ihrer Freizeit fliegen, müssen Sie für die Drohne eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie deren Bedingungen erst einmal überprüfen. In der Regel deckt diese den Einsatz von Drohnen allerdings nicht ab und Sie müssen eine Zusatzversicherung abschließen. Hierbei gibt es unterschiedliche Angebote. Für eine Zusatzversicherung sollten Sie je nach Eigenbeteiligung und Deckungssumme mit mindestens 50 Euro und höchstens 70 Euro rechnen.
Drohnen Gesetz zur Flughöhe
Die Flughöhe von Drohnen ist nach der Einführung der europäischen Regeln auf maximal 120 Meter in unkontrolliertem Raum in der offenen Kategorie begrenzt. Ausnahmen gibt es auf gewissen, ausgewiesenen Modellflugplätzen. Dort dürfen Sie Ihre Drohne höher als 120 Meter fliegen lassen. Regeln für Drohnen gibt es außerdem bezüglich des Flugortes. Verboten ist das Fliegen einer Drohne nämlich über Naturschutzgebieten und Wohngrundstücken (außer der Eigentümer erteilt eine Erlaubnis). Außerdem müssen die Drohnen bei Nacht ein eingeschaltetes grünes Blinklicht besitzen, welches nach unten zeigt.
Drohne fliegen: Sicherheitsabstand
Auch bezüglich des Sicherheitsabstandes gibt es Regelungen im Drohnen-Gesetz in Deutschland. So müssen Sie einen seitlichen Sicherheitsabstand von 100 Meter zu Menschenansammlungen, Krankenhäusern, militärischen Anlagen, Bahnanlagen und Industrieanlagen einhalten. Stellen Sie also sicher, dass Sie relativ isoliert sind, wenn Sie Ihre Drohne fliegen, um Komplikationen zu vermeiden. Halten Sie außerdem einen Abstand von mindestens 1,5 Kilometern zu Flugplätzen.
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Drohne fliegen: Drohnen-Führerschein
Wenn Sie eine Drohne fliegen wollen, müssen Sie einen Drohnen-Führerschein besitzen (auch Flugkundenachweis genannt). Dieser lässt sich ab einem Alter von 16 Jahren absolvieren. Praktischerweise lässt sich dieser mittlerweile auch online auf der Seite des Deutschen Modellflieger Verbandes erwerben. Dass Sie durch den Führerschein durchfallen ist sehr unwahrscheinlich, da die Fragen im Zweifelsfall einfach so oft wiederholt werden, bis Sie sie richtig beantworten. Für den "kleinen EU-Schein" (EU-Kompetenznachweis A1/A3) ist eine Gebühr von ungefähr 27 Euro fällig und ist für alle Drohnen ab 500 Gramm nötig. Der "große EU Schein" (EU-Fernpilotenzeugnis A2) baut auf den vorher erwähnten EU-Kompetenznachweis auf. Mit dieser Lizenz dürfen Sie dann auch Drohnen in der Kategorie A2 und näher an unbeteiligten Personen fliegen.
Drohne fliegen: Kennzeichnungspflicht
Alle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass Sie ihr Gerät mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Adresse kennzeichnen müssen. Das Drohnen Kennzeichen muss lesbar angebracht und feuerfest sein. Sie können dazu beispielsweise eine Aluminium-Plakette verwenden.
Müssen Drohnen registriert werden?
Wenn Ihre Drohne ein Gewicht von 250 Gramm überschreitet und Sensoren wie Kameras oder Mikrofone zur Erfassung von persönlichen Daten besitzt, ist das Fluggerät kennzeichnungspflichtig. Dabei sind Drohnen ausgenommen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Alle Länder, die die EU-Drohnenverordnung besitzen, erkennen die Registrierung der Drohnen an.
Die Regelungen, die den Einsatz von Drohnen in Deutschland einschränken, haben den Hintergrund, die Privatsphäre und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen. Brauchen wir aber auch Gesetze, die den Einsatz von Robotern beschränken? Zu dieser Thematik haben wir einen Experten für digitales Recht befragt.