Businessman am Laptop
Digitaler Nachlass (Bild: ronstik - stock.adobe.com)

Ratgeber Apps & Programme Digitaler Nachlass – So gehen Sie richtig damit um

Einen engen Angehörigen zu verlieren, ist sicherlich eine der größten Herausforderungen im Leben eines Menschen. Von heute auf morgen stellt sich die Welt plötzlich um und ein Berg von Aufgaben türmt sich auf. Denn neben dem eigentlichen Verlust einer geliebten Person, taucht eine Fülle an Aufgaben auf: Wie ist die Beerdigung zu organisieren? Was geschieht mit der Wohnung des Angehörigen und seinen Sachen darin? Gibt es ein Testament, in dem der Nachlass geregelt ist? Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist zudem noch eine weitere Frage hinzugekommen, die sich mit dem Nachlass befasst: Was ist zu tun, wenn digitaler Nachlass existiert? Wie verfahren Sie mit E-Mail-Konten, Social Media Accounts und Online Passwörtern des Verschiedenen? Schließlich passt heutzutage ein ganzes Leben, zumindest in digitaler Form, auf ein Smartphone. Wir klären Sie auf – so lässt sich digitaler Nachlass verwalten.

Digitaler Nachlass braucht Vorbereitung

Am besten ist digitaler Nachlass zu verwalten, wenn dieser bereits zu Lebzeiten des Angehörigen schriftlich festgehalten wird. Denn wie bei allen anderen Belangen empfiehlt es sich, auch bei der Handhabung des Online-Lebens eine gewisse Organisation hereinzubringen. Das kann z.B. in Form einer Niederschrift von Nutzernamen und Passwörtern geschehen und ist äußerst sinnvoll. Schließlich sammelt sich eine ganze Reihe an unterschiedlicher Zugangsdaten an, die ein User im Laufe seines Lebens anlegt. Sei es für E-Mail-Postfächer, Accounts in Sozialen Medien wie Facebook oder Instagram oder für diverse Nutzerkonten bei Websites wie Amazon, Netflix oder iCloud. Ob digitaler Nachlass oder nicht – in jedem Fall ist es sinnvoll, seine Zugangsdaten zu diversen Online-Portalen und Websites zu ordnen bzw. niederzuschreiben. Auf diese Weise gehen sie für den Nutzer selbst nicht verloren, kommen nicht versehentlich durcheinander und werden im Ernstfall für die Hinterbliebenen hinterlegt. Dabei sollte in jedem Fall drauf geachtet werden, dass die Niederschrift vertraulich aufbewahrt wird und nicht in die Hände unbefugter Dritter gerät. Schließlich unterliegen die Zugangsdaten auf Ihrem Smartphone dem Datenschutz. Es ist also nur logisch, wenn Sie die Auflistung, egal ob digital oder analog, ebenfalls schützen und diese sicher aufbewahren.

Wege der Aufbewahrung

Digitaler Nachlass ist ein komplexes Thema. Dennoch oder gerade deswegen ist es wichtig, ihn möglichst gut vorzubereiten bzw. in Form einer Niederschrift zu katalogisieren. Auf diese Weise können die Hinterbliebenen damit bestmöglich – im Sinne des Verschiedenen – verfahren. Digitaler Nachlass bzw. dessen Zugang kann auf unterschiedlichen Wegen niedergeschrieben werden. Dies kann in Form eines Blattes Papier erfolgen, auf dem alle Nutzernamen und Passwörter des Users stehen, dessen digitaler Nachlass verwaltet werden soll. Digitaler Nachlass bzw. dessen Nutzerdaten können aber auch mittels eines Textdokuments auf Ihrem Android oder iOS Smartphone, Laptop oder PC festgehalten werden. Wichtig ist vor allem, dass sämtliche User-Namen- und Profile sowie Kennwörter richtig zugeordnet aufgeschrieben werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass digitaler Nachlass eines Angehörigen später vollständig und sicher verwaltet werden kann. Eine weitere und unter Umständen sicherere Methode, um digitalen Nachlass bzw. den Zugang zu diesem handhabbar zu machen, sind sogenannte Passwort-Manager. Diese Programme (wie z.B. „KeePass“) speichern sämtliche Nutzernamen und Passwörter und verschlüsseln diese. Dies geschieht mittels eines eigenen Passworts. Das bedeutet, dass Sie sich in diesem Fall zumindest ein Passwort dennoch merken müssen.

Eine Frau steht in der Küche, schaut auf ihr Smartphone und lächelt

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Vollmacht für den digitalen Nachlass erteilen

Person unterschreibt ein Dokument
Digitaler Nachlass (Bild: Africa Studio - stock.adobe.com)

Damit digitaler Nachlass von einem Angehörigen, Verwandten oder Bekannten verwaltet werden kann bzw. darf, ist eine spezielle Vollmacht nötig. Diese erlaubt es, dem dort eingetragenen Dritten über sämtliche Online-Präsenzen, Accounts und Daten zu verfügen, die vom Verschiedenen existieren. Dass digitaler Nachlass auf diese Weise gehandhabt wird, ist eine effektive Methode, um die persönlichen Informationen eines Angehörigen in sichere Hände zu geben. Entsprechende Muster-Formulare gibt es von der Verbraucherzentrale kostenlos im Internet zum Download. Wenn es darum geht, einen Bevollmächtigten zu benennen, sollte es sich um eine Person handeln, der Sie bzw. der Verfasser der Vollmacht voll und ganz vertrauen. Schließlich handelt es sich beim digitalen Nachlass um nichts weniger, als um die komplette Onlinepräsenz eines Menschen, nicht selten mit Angaben zum Namen, Alter und Hobbies sowie Fotos und Videos, wie z.B. bei Facebook. Daher sollte bei der Verwaltung solch sensibler Daten ein Bevollmächtigter ausgewählt werden, der vertrauensvoll mit diesen Daten umgeht.

Wie soll mit dem Nachlass umgegangen werden?

Digitalen Nachlass per Dokument bzw. Passwort-Manager sowie durch eine Vollmacht zu sichern, ist ein erster wichtiger Schritt. Auf diese Weise müssen sich der ursprüngliche Besitzer aller Accounts und Passwörter sowie dessen Hinterbliebenen nicht darum sorgen, dass digitaler Nachlass im Internet für Fremde einsehbar oder gar benutzbar wird. Der zweite Schritt beim Thema „Digitaler Nachlass“ ist jedoch genauso bedeutend. So sollte als Teil der Vollmacht festgelegt werden, was genau mit dem digitalen Nachlass passieren soll. Es besteht zum einen die Möglichkeit, alle Accounts und Profile so zu belassen, wie sie zu Lebzeiten waren. Eine andere Möglichkeit ist es, alle Online-Präsenzen des Verschiedenen zu löschen. In diesem Kontext würde digitaler Nachlass also komplett verschwinden. Eine weitere Option ist es, so z.B. bei Facebook oder Instagram möglich, das vorherige aktive Nutzerprofil in ein passives Gedenk-Profil umzuändern. Dadurch bleibt der Facebook- oder Instagram-Account auch weiterhin bestehen, jedoch nicht in Form eines klassischen Nutzerprofils. Stattdessen wird die Seite in den Gedenkzustand versetzt. In diesem kann die Seite nicht mehr verändert werden und bleibt sozusagen als eine Art Erinnerungsseite für Freunde weiter online. Wenn sich Angehörige auf Anweisung des Verschiedenen in einer Vollmacht dazu entscheiden, Profilseiten in den Gedenkzustand zu versetzten, ist es zudem auch im Nachhinein noch möglich, das Profil auch ohne vorliegende Zugangsdaten vollständig löschen zu lassen. Wie auch immer digitaler Nachlass verwendet werden soll: Die richtige Vorbereitung und Sorgfalt mit den persönlichen Daten sollte stets und rechtzeitig organisiert werden.