Schon gehört? Wertgarantie versichert jetzt auch Hörgeräte im Komplettschutz
In Deutschland leiden 15 Millionen Menschen an einer Hörminderung oder einem Hörschaden – Erwachsene genauso wie Kinder und Jugendliche. Mehr als 2,5 Millionen Menschen haben ein oder mehrere Hörgeräte, was einem Anteil von 3 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Für sie sind diese kleinen Geräte mehr als nur technische Wunderwerke. Sie stellen eine unverzichtbare Hilfe für einen unbeschwerten Alltag dar.
Kunden können ab sofort über den Wertgarantie-Komplettschutz im Fachhandel auch Hörgeräte aller Art herstellerunabhängig versichern. Wertgarantie blickt auf 50 Jahre Erfahrung zurück, die sich bereits bei einer Vielzahl technischer Geräte wie Waschmaschinen, TV-Geräte, Digitalkameras oder Smartphones bewährt hat. „Für den Fachhandel ist der Komplettschutz eine gute Möglichkeit, seinen Kundenservice mit Wertgarantie auszubauen“, erläutert Wertgarantie-Geschäftsführer Thilo Dröge: „Hörgeräte sind in der Anschaffung recht teuer und bei Verlust haftet der Besitzer. Oftmals erst nach 6 Jahren kann der Kunde wieder einen Zuschuss der Krankenkassen bekommen. Ein selbstverschuldeter Schaden oder gar ein Verlust des Geräts bedeutet somit meist eine große finanzielle Belastung für die Besitzer.“ Wertgarantie übernimmt mit dem Komplettschutz alle Kosten, die nicht von den Krankenkassen gedeckt sind – ohne Selbstbehalt für den Kunden.
Wertgarantie betritt mit dem Hörgeräte-Komplettschutz einen neuen, stark wachsenden Markt mit enormen Chancenpotentialen. Allein im Jahr 2016 wurden circa 907.000 Hörgeräte in Deutschland verkauft. 14.500 Beschäftigte in 6.000 Fachgeschäften haben vergangenes Jahr mit ihrer Arbeit für einen Gesamtumsatz von über 1,4 Milliarden Euro gesorgt. Der Durchschnittspreis für ein Hörgerät liegt in Deutschland bei etwa 1.140 Euro. Mit dem Hörgeräte-Komplettschutz sind Reparaturkosten dann Geschichte. Auch um Verlust oder sogar Diebstahl müssen sich Hörgeräteträger dann keine Sorgen mehr machen. Und als zusätzlichen Pluspunkt: Eine Selbstbeteiligung an anfallenden Reparaturkosten gibt es beim Wertgarantie-Komplettschutz nicht.