Person tippt auf Smartphone
Handyvertrag vorzeitig kündigen - was ist zu beachten? (Bild: aijiro - stock.adobe.com)

Ratgeber Smartphone Handyvertrag vorzeitig kündigen - was ist zu beachten?

Wer sich heute ein neues Mobiltelefon kauft, der wird sich in den meisten Fällen für einen Laufzeitvertrag mit einem der Provider entscheiden. Dies bringt gegenüber Prepaid-Angeboten überwiegend Vorteile mit sich im Hinblick auf Erreichbarkeit und Service, aber eben auch einen entscheidenden Nachteil. Denn wer seinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchte, wird vor hohe Hürden gestellt. Verständlicherweise möchten die Anbieter die vertraglich vereinbarten Grundgebühren gerne mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter kassieren. Da die meisten Handyverträge heute eine Laufzeit von 24 Monaten haben, kann es für den wechselwilligen Kunden ganz schön teuer werden. Dieser Ratgeber zeigt auf, unter welchen Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung überhaupt möglich ist, welche Ausnahmesituationen es gibt und wie konkret vorgegangen werden sollte, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Argumente für eine Vertragskündigung nicht ausreichen

Es gibt jede Menge – teils mehr als nachvollziehbarer – Gründe, um seinem bisherigen Mobilfunkprovider den Rücken zukehren zu wollen. Wer seinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchte, sollte sich jedoch nicht zu sehr von Emotionen leiten lassen. Denn die Hürden für eine außerordentliche Vertragskündigung sind hoch und längst nicht jedes Argument, das sich plausibel anhören mag, zieht auch wirklich. Aus diesem Grund erspart es einem unter Umständen einiges an Zeit und Energie, wenn bereits vorab bekannt ist, welche Vorgehensweise auf keinen Fall erfolgsversprechend ist.

Ein solches Szenario könnte zum Beispiel sein, dass der Handyempfang zu Hause schlecht ist. Dies ist für den Nutzer zwar sehr ärgerlich, aber leider kein Grund für eine Vertragskündigung außerhalb der Frist. Gleiches gilt, wenn der Kunde beispielsweise unzufrieden mit der mitgelieferten Hardware ist, den Kundenservice als schlecht empfindet oder vereinzelt Abrechnungsfehler auftreten. In solchen Fällen sollte also nicht gleich zum äußersten Mittel gegriffen werden, da die Erfolgsaussichten verschwindend gering sind. Stattdessen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Anbieter zu suchen, um hoffentlich eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Handyvertrag vorzeitig kündigen – diese Gründe zählen

Zwar kann niemand seinen Handyvertrag vorzeitig kündigen, weil am Wohnort schlechter Empfang ist. Ein wenig anders sieht es jedoch aus, wenn generell ständig Verbindungsabbrüche vorkommen, egal wo sich der Kunde mit seinem Mobiltelefon bewegt. In einem solchen Fall ist klar, dass der Handyvertrag nicht wie vereinbart genutzt werden kann – und eine Sonderkündigung wäre somit rechtlich durchsetzbar. Weitere Gründe, die eine Kündigung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich machen, haben wir im Folgenden zusammengestellt:

  • Der Mobilfunkanschluss wird vom Provider unberechtigterweise gesperrt
  • Es kommt zu Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit
  • Der Provider versäumt es, eine fehlerhaft ausgestellte Rechnung zu berichtigen, obwohl er schriftlich darauf aufmerksam gemacht wurde
  • Es wird ein Vertrag abgerechnet, der niemals abgeschlossen wurde

Ein weiteres denkbares Szenario wäre, dass der Kunde einen kombinierten Vertrag abgeschlossen hat, also einen Mobilfunkvertrag in Kombination mit einem Endgerät. Ist das Handy defekt und der Provider schafft es nicht, dieses innerhalb von vier Wochen wieder in einem funktionstüchtigen Zustand zu bringen, dann kann der Kunde eine Sonderkündigung in Betracht ziehen. Zu guter Letzt sei noch der Tod des Vertragsinhabers zu nennen, bei dessen Eintreten die Angehörigen den Handyvertrag vorzeitig kündigen können. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, dass die Provider dies tun müssen. In aller Regel zeigen sich die Mobilfunkunternehmen bei einem Sterbefall jedoch entsprechend kulant und legen einer Kündigung nach Vorlage der Sterbeurkunde keine Steine in den Weg.

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Ausnahmesituationen, die eine Kündigung ermöglichen

Person sitzt an Laptop und tippt etwas
Handyvertrag vorzeitig kündigen (Bild: TippaPatt -stock.adobe.com)

Neben einem möglichen Sterbefall gibt es auch noch ein paar andere Ausnahmesituationen, die dazu führen können, dass eine Sonderkündigung des Handyvertrags möglich wird. In diesem Zusammenhing sind allen voran diese beiden Szenarien zu nennen:

  • Ein anstehender Auslandsaufenthalt
  • Der Gang in die Privatinsolvenz

Wer nur für einen bestimmten Zeitraum einen Auslandsaufenthalt plant, der kann nicht damit rechnen, dass der Vertrag komplett gekündigt werden kann. Jedoch gibt es häufig die Möglichkeit, den Vertrag gewissermaßen „stillzulegen“. Es fallen dann für den angepeilten Zeitraum keine Gebühren an und nach der Rückkehr nach Deutschland läuft alles ganz normal weiter. Etwas anders stellt sich die Situation dar, wenn ein dauerhafter Umzug in ein anderes Land auf der Agenda steht. Dann besteht die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht anzustreben. In diesem Zusammenhang sollte eine amtliche Meldebescheinigung beim Mobilfunkprovider eingereicht werden.

Ebenfalls gute Chancen, aus einem laufenden Handyvertrag vorzeitig herauszukommen, bietet eine insgesamt weniger wünschenswerte Situation. Ist der Vertragsinhaber dazu gezwungen, in die Privatinsolvenz zu gehen, dann dürfte das Mobilfunkunternehmen – nicht zuletzt auch im eigenen Interesse – sich einer vorzeitigen Kündigung nicht in den Weg stellen.

Vertragsübernahme und Herauskaufen als Optionen

Um einen nicht mehr benötigten, laufenden Handyvertrag loszuwerden, bieten sich neben der vorzeitigen Kündigung im ganz klassischen Sinn auch noch zwei weitere Lösungsoptionen. Zum einen wäre da die sogenannte Vertragsübernahme. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Kunde eine andere Person findet, die den Mobilfunkvertrag übernehmen möchte. Mögliche Interessenten lassen sich zum Beispiel über Internetplattformen oder sogar im eigenen Freundeskreis finden. Das eigentliche Umschreiben auf den neuen Vertragspartner ist dann kein großer Akt mehr. Im Rahmen der Vertragsübernahme werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen bis zum Ende der restlichen Vertragslaufzeit ganz einfach übertragen.

Eine weitere Möglichkeit kann es sein, sich aus dem laufenden Vertrag herauszukaufen. Das bedeutet, dass auf einen Schlag sämtliche noch fälligen Grundgebühren bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit vom Kunden bezahlt werden. Der Vorteil daran: Es können durch den Vertrag zumindest keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen. Ob ein solches Szenario denkbar ist, muss jedoch vom Kunden beim jeweiligen Mobilfunkprovider ausgelotet werden. Auch hier handelt es sich um eine Frage der Kulanz.

Ein Vertragswechsel als Alternative zur Kündigung

Auch wenn die Möglichkeit, den Handyvertrag vorzeitig kündigen zu können, nicht gegeben ist, muss der Kunde nicht zwangsläufig seinen teuren Vertrag bis zum Ende aussitzen. So lohnt es sich, über einen Vertragswechsel innerhalb des Angebots des bisherigen Providers nachzudenken. Schließlich ist ständig Bewegung bei den Tarifen und es ist nicht auszuschließen, dass es mittlerweile eine Vertragsvariante gibt, die besser zum eigenen Nutzungsverhalten passt als der bisherige Laufzeitvertrag. Ein Wechsel in einen teureren Vertrag ist sogar zu jeder Zeit möglich. Es gilt dabei lediglich zu beachten, dass die Vertragslaufzeit durch diesen Schritt erneut von vorne beginnt. Unter welchen Umständen ein Wechsel in einen von der Grundgebühr günstigeren Tarif zwischendurch möglich ist, sollte mit dem jeweiligen Anbieter erörtert werden. Um den Kunden zu behalten, ist ein entsprechendes Entgegenkommen durchaus denkbar.

Fazit: Handyvertrag vorzeitig kündigen nur eingeschränkt möglich

Die vorzeitige Kündigung eines Mobilfunkvertrags ist zwar nicht unmöglich, jedoch mit einigen Hürden verbunden und nur unter bestimmten, klar festgelegten Bedingungen realisierbar. Teilweise kann auf eine Kulanz des Anbieters spekuliert werden, die vor allem in besonderen Ausnahmesituationen greift. Nicht zwingend muss der Kunde den Handyvertrag vorzeitig kündigen – auch eine Vertragsübernahme durch eine andere Person könnte als Lösung in Betracht kommen. Sind die Voraussetzungen für eine vorzeitige Kündigung gegeben, dann sollte – gegebenenfalls nach einer festgesetzten Frist zur Behebung des Problems – das Kündigungsschreiben aufgesetzt und auf schriftlichem Wege dem Anbieter zugestellt werden. Zulässig sind die folgenden Wege:

  • per Brief
  • via E-Mail
  • als E-Mail

Experten raten dazu, sogar alle drei Varianten gleichzeitig zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Kündigung definitiv beim Mobilfunkunternehmen eingeht. Beim Postweg sollte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben werden.