Ratgeber Apps & Programme So bekommen Sie einen digitalen Genesenennachweis
Die Bürokratie rund um die Coronapandemie ist hierzulande relativ hoch. Sei es die Einigung auf eine bundes- und landesspezifische Eindämmungs-Verordnung, die Bestellung von Impfstoff, die Durchführung der Impfkampagne oder die Einführung eines digitalen Impfzertifikats. Inzwischen ist viel geschafft. Jeder, der berechtigt ist, kann sich impfen lassen und sich den entsprechenden Nachweis aufs Smartphone ziehen. Wie verhält es sich aber mit einem digitalen Genesenennachweis? Wenn es um eine 3G- oder 2G-Regelung für Besuche in Gastronomie, Kinos oder Theater geht, erhalten Genesene dieselben Rechte wie Geimpfte. Wie also können sich Personen ausweisen, die eine Coronainfektion überstanden haben? Alle reden vom digitalen Impfzertifikat, fast keiner jedoch vom digitalen Genesenennachweis. Wo also können Sie einen bekommen und spielt es eine Rolle, ob Sie schon geimpft sind oder nicht?
Apotheker stellen digitalen Genesenennachweis aus
Bei der Debatte um den Impfwirkstoff, dessen Verteilung, die Priorisierung bei der Verabreichung und die Ausstellung digitaler Impfzertifikate konzentriert sich ein Großteil der medialen Aufmerksamkeit auf den Impfnachweis. Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung wurde jedoch bereits mit dem Virus infiziert und ist inzwischen wieder genesen. Auch Menschen mit überstandener Covid-19 Erkrankung können sich ein Zertifikat ausstellen lassen - einen Genesenennachweis. Dieser ist genau wie das Impfzertifikat in digitaler Form erhältlich und kann direkt aufs iPhone oder Android Gerät gezogen werden. Wie aber bekommen Sie ihn? Im Prinzip ist es ganz einfach. Apotheker stellen den digitalen Genesenennachweis aus.
Um das Zertifikat zu bekommen, benötigen Sie einen positiven Befund über Ihre überstandene Erkrankung. Andernfalls kann die Apotheke nicht sicherstellen, ob Sie auch tatsächlich mit Corona infiziert waren und für einen digitalen Genesenennachweis berechtigt sind. Der Befund muss über einen PCR-Test erfolgt sein. Diesen können Sie an unterschiedlichen Orten durchführen lassen. In der Folge sind alle Optionen aufgeführt:
- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
- Ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- Absonderungs-Bescheinigung (sofern über die Testart (PCR) und Test-/Meldedatum)
- Bescheinigungen von Behörden (sofern über die Testart (PCR) und Test-/Meldedatum)
Das bedeutet, dass alle anderen Verfahren zur Feststellung einer vorhandenen bzw. überstandenen Covid-19 Erkrankung nicht zugelassen sind. Sollten Sie also statt eines PCR-Tests nur über einen Antigen-Schnelltest-Nachweis, Absonderungs-Bescheinigungen, die keine Angaben zu Testart oder Test- und Meldedatum enthalten, Antikörpernachweise oder Krankheitsatteste verfügen, können Sie leider keinen digitalen Genesenennachweis aus der Apotheke bekommen.
Neu: Digitaler Genesenennachweis für Ungeimpfte
Apotheken stellen den digitalen Genesenennachweis aus. Das war jedoch nicht immer so. Die Corona Warn App gibt es zwar schon länger, aber erst im Laufe der letzten Monate haben Apotheken die Berechtigung zum Ausstellen von digitalen Zertifikaten bekommen. Seit Juni dürfen Apotheken digitale Impfnachweise aushändigen, seit Juli können sie auch digitale Impfzertifikate für Genesene ausstellen - für Personen also, die genesen und und gegen Corona geimpft sind. Seit kurzem existiert ein drittes Zertifikat - das für Genesene ohne eine Impfung gegen Covid-19. Das heißt, wenn Sie eine Corona-Infektion hinter sich haben, aber nicht geimpft sind, ist es Ihnen ab sofort möglich, sich in Apotheken einen digitalen Genesenennachweis ausstellen zu lassen.
Voraussetzung ist, dass Sie einen entsprechenden PCR-Befund mitbringen. Zuvor war es Personen mit überstandener Infektion nur möglich, das sogenannte digitale EU-Zertifikat zu bekommen. Der neue digitale Genesenennachweis ist für maximal 180 Tage gültig. Dies orientiert sich am PCR-Test. Dieser darf nämlich maximal fünf Monate alt sein, wenn Sie damit zur Apotheke kommen. Idealerweise liegt Ihr Ergebnis 28 Tage zurück (das ist die Mindestdauer) und Sie kommen mit dem Ergebnis anschließend in die Apotheke. Auf diese Weise ist Ihr digitaler Genesenennachweis möglichst lange gültig. Möchten Sie einen solchen Nachweis erhalten, benötigen Sie neben einem positiven PCR-Test auch einen gültigen Lichtbildausweis - sprich Perso.
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Alle digitalen Zertifikate kriegen Sie beim Apotheker
Inzwischen bekommen Sie alle Zertifikate beim Apotheker. Besonders die Option, den digitalen Genesenennachweis dort zu erhalten, dürfte viele Menschen mit überstandener Infektion aufatmen lassen. Dieser Schritt wurde durch eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung möglich gemacht. Nun genügt beim Betreten von Restaurants, Schwimmbädern oder Theatern das Vorzeigen vom digitalen Genesenennachweis. Auf diese Weise entfällt das regelmäßige Testen vor jedem Besuch. Darüber hinaus erhalten Sie beim Apotheker die “klassischen” digitalen Impfzertifikate, wenn Sie vollständig geimpft sind. Personen, die geimpft sind und mit Corona infiziert waren, bekommen ebenfalls in Apotheken ein digitales Impfzertifikat.
Bei diesem handelt es sich übrigens nicht um dasselbe wie bei den Personen mit vollständiger Impfung und ohne vorangegangener Infektion. Stattdessen erhalten Menschen, die sowohl geimpft als auch genesen sind, das digitale Impfzertifikat für Genesene. Hier wird also noch einmal unterschieden. Genesene, die sich impfen lassen, benötigen in der Regel nur eine Impfung mit einem mRNA-Stoff und nicht zwei - so wie nicht an Corona erkrankte Personen. Damit werden beide Gruppen (genesen und 1x geimpft / nicht erkrankt 2x geimpft) gleichgestellt und erhalten dieselben Rechte. Ursprünglich mussten Genesene sechs Monate warten, bis sie sich impfen lassen konnten. Die Wartezeit wurde inzwischen verkürzt und es genügen vier Wochen.
Diese digitalen Zertifikate sind insgesamt erhältlich
Bei so viel verschiedenen Zertifikaten und Regelungen kann man schnell einmal durcheinander kommen. Es gibt in Deutschland vier Varianten des digitalen COVID-19-Zertifikats nach EU-Standard:
- Digitales Impfzertifikat: Ausgestellt für vollständig Geimpfte. Voraussetzung: Lichtbildausweis + Impfnachweise von Arzt oder Impfzentrum. Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
- Digitales Impfzertifikat für Genesene: Ausgestellt für Genesene, die eine Impfung erhalten haben. Voraussetzung: Lichtbildausweis + ärztlicher Genesenennachweis bzw. behördlicher positiver PCR-Test + Impfnachweis von Arzt oder Impfzentrum. Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
- Digitaler Genesenennachweis: Ausgestellt für Genesene, die noch keine Impfung erhalten haben. Voraussetzung: Lichtbildausweis + mindestens 28 Tage alter ärztlicher Genesenennachweis bzw. behördlicher positiver PCR-Test. Gültigkeit: 180 Tage ab Datum des Nachweises.
- Digitales Testzertifikat: ausgestellt für negativ Getestete. Voraussetzung: Lichtbildausweis, PCR- oder Antigen-Test. Gültigkeit: maximal 48 Stunden, max. 72 Stunden bei Reisen.