Ratgeber Smartphone Handy am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt – was kann sogar zur Kündigung führen?
Privat checken wir regelmäßig E-Mails, telefonieren, schreiben eine SMS – doch dürfen wir das auch auf Arbeit, ohne mit einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung rechnen zu müssen?
Gehen wir einige Jahre zurück: Weil Mohammed Sheikh an seinem Arbeitsplatz sein Handy aufgeladen hatte, hat seine Firma ihn fristlos entlassen – Streitwert: 0,00014 Euro! Und wer glaubt, dies sei ein Einzelfall, liegt falsch. In den vergangenen Jahren häuften sich vergleichbare Fälle. Es ist also Vorsicht geboten, wenn Sie Ihr privates Smartphone auch im Arbeitsalltag einsetzen.
Sie sind sich unsicher, ob und inwieweit Sie Ihr Smartphone einsetzen dürfen während der Arbeitszeit? Suchen Sie in erster Instanz das Gespräch – sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an und klären Sie ab, was erlaubt bzw. toleriert wird. Die Grundregeln haben wir für Sie zusammengefasst.
Akku aufladen
Eingangs erwähnt, kann selbst eine banale Aufladung des Akkus zu einer fristlosen Kündigung führen. Genau genommen, macht sich ein Arbeitnehmer sogar strafbar, lädt er sein Smartphone ohne Zustimmung des Arbeitgebers am Arbeitsplatz auf – und genau das kann zu einer fristlosen Kündigung führen, wie auch im Fall von Mohammed Sheikh. Wir raten also ausdrücklich davon ab, Betriebsmittel ohne Erlaubnis für private Zwecke zu nutzen. Laden Sie Ihren Akku vor der Arbeit auf oder fragen Sie Ihren Chef um Erlaubnis.
Privatgespräche
„Es gehört zu den selbstverständlichen Pflichten, dass die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit von der aktiven und passiven Benutzung des Handys absehen“, urteilt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 TaBV 33/09). Es ist also selbstverständlich, dass Sie keine Privatgespräche auf Arbeit führen dürfen. Spricht also der Chef ein Verbot aus, muss an dieser Stelle nicht einmal Betriebsrat und Co. zustimmen – dieser hat kein Veto-Recht. Eine besondere Begründung braucht der Chef auch nicht, um das Verbot auszusprechen. Vorsicht also beim Verabreden während der Arbeitszeit!
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Pufferzone
Doch wie ist das, wenn alle Kollegen SMS schreiben und gelegentlich telefonieren – der Chef sogar darüber Bescheid weiß? Dies ist eine Pufferzone und zeugt von Toleranz von Seiten der Leitung. Dennoch kann dieser sofort und ohne Begründung ein Verbot aussprechen. Doch Pufferzonen bieten wenig Sicherheit für den Arbeitnehmer. Wer seinen Job mag, sollte lieber den Dialog suchen, statt dem Schwarm zu folgen und von einer unausgesprochenen Erlaubnis auszugehen.
Ausnahmen
Natürlich kann Ihnen niemand Privatgespräche verbieten, wenn es sich dabei um Notfälle handelt, so beispielsweise unerwartete Krankheitsfälle in der Familie. Doch auch bei kurzfristig angeordneten Überstunden können Sie Ihr privates Handy nutzen, um Angehörige zu benachrichtigen – das ist Ihr gutes Recht.
Pausen
Was Sie in Ihrer unbezahlten Pause machen, ist Ihnen überlassen. Darunter fällt folglich auch die private Nutzung Ihres Smartphones. Sollte es keine ausdrückliche Erlaubnis der Leitung für die private Nutzung Ihres Smartphones auf Arbeit geben, beschränken Sie die Nutzung auf diesen Zeitraum. Positiver Randeffekt: Sie werden auch nicht in die Bedrängnis kommen, Ihren Akku aufladen zu müssen.