Ratgeber Apps & Programme Online-Videorekorder: Aufnehmen und auf jedem Gerät abspielen
Nie wieder die Lieblingssendung verpassen! Mit einem Online-Videorekorder kann man das aktuelle Fernsehprogramm aufzeichnen. So kann das Smartphone oder Tablet in einer neuen Funktion als Fernseher dienen. Auch auf dem PC, Fernseher oder Smart-TV können Sie die Aufzeichnung ansehen. Die Bedienung ist dabei kinderleicht.
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Anbieter im Vergleich
Anbieter von Online-Videorecording unterscheiden sich vor Allem in ihren Angeboten und Services. YouTV und Save.TV sind im Moment die deutschen Marktführer. Save.TV bietet seit 2005 einen Online-Videorekorder-Dienst in Deutschland an. YouTV, früher BongTV, gehört seit 2009 zu den Konkurrenten. Beide bieten einen unverbindlichen, kostenlosen Probezeitraum nach der Registrierung als Nutzer an. Danach kann sich der Nutzer, wenn er möchte, für verschiedene Abo-Varianten entscheiden. Die Laufzeiten liegen zwischen einigen Tagen bis zu einem Jahr. Außerdem unterscheiden sich die Abonnements im persönlichen Online-Speicher für Aufnahmen und beim Preis, der zwischen 5 und 10 Euro pro Monat einzuordnen ist. Ein aufmerksamer Blick lohnt sich bei den angebotenen Sendern, denn längst nicht jeder Fernsehkanal ist bei jedem Anbieter verfügbar. Auch einige ausländische Sender sind im Angebot und könnten interessant sein. Beide Anbieter bieten Aufnahmen in hoher Qualität, auch HD oder HD+, an.
Rechtliche Lage
Es gab bisher zwei Gerichtsverfahren von Fernsehsendern gegen Online-Videorekorder, da diese ihre Urheber- und Weiterleitungsrechte verletzt sehen. In einem Verfahren von 2009 stellte der Bundesgerichtshof keine Verletzung von Rechten der Fernsehsender seitens der Online-Anbieter fest. 2012 entschied das Landgericht München allerdings pro Fernsehsender und verbot Save.TV die Aufzeichnung von Programmen der ProSiebenSat1 Media AG. Die Sender stehen dennoch bei beiden Online-Videorekordern für Aufnahmen zur Verfügung, da die rechtliche Situation laut Save.TV noch nicht vollständig geklärt ist. Solange die rechtliche Lage also noch nicht ausgehandelt ist, können wir uns weiter am Fernsehprogramm erfreuen – egal, wann wir dafür Zeit haben.